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Garrel


Fahrschule Tabeling



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49681 Garrel
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Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung?

Bei den häufig auftretenden Fragen "Wann kann ich mit der Führerscheinausbildung beginnen?" oder "Wie alt muss ich sein, um mit der Führerscheinausbildung anfangen zu können?" gilt folgendes:


Zeitpunkt der Antragsstellung:

Der amtliche Führerscheinantrag kann fünf bis sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. In vielen Regionen wird dieser Antrag in der Fahrschule ausgefüllt und von dieser an die zuständige Behörde weitergeleitet. Die Fahrerlaubnisbehörde kann persönliches Erscheinen des Antragstellers verlangen.

Eine Ausnahme hierbei macht die Klasse Mofa. Eine behördliche Antragstellung ist nicht nötig. Nach der erfolgten Ausbildung in einer Fahrschule legt der Bewerber unter Vorlage seiner Ausbildungsbescheinigung eine theoretische Prüfung ab. Besteht er diese Prüfung, stellt die prüfende Stelle (TÜV oder DEKRA) eine Prüfbescheinigung aus. Hierzu benötigt der Bewerber noch ein Lichtbild.

Das Mindestalter ist durch den Gesetzgeber festgelegt. Für die unterschiedlichen Klassen gilt das jeweilige Mindestalter:

Klasse Mindestalter
Klasse B 18 Jahre
Klasse BE 18 Jahre (Vorbesitz Klasse B nötig)
Klasse A beschränkt 18 Jahre
Klasse A direkt 25 Jahre
Klasse A1 16 Jahre
Klasse M 16 Jahre
Klasse Mofa 15 Jahre, 16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren


Benötigte Unterlagen zur Antragstellung:

amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Reisepass oder Personalausweis)
1 Lichtbild neueren Datums, ohne Kopfbedeckung, Halbprofil, 0,35x,45 cm
Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehtestelle (bei Optikern und Augenärzten erhältlich), darf nicht älter als 2 Jahre sein
Nachweis über Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmassnahmen oder die Ausbildung in Erster Hilfe
eventuell bereits vorhandener Führerschein
Geld für die Antragsgebühren bei der zuständigen Behörde
Zettel mit Fahrschulstempel oder Visitenkarte
Eine Ausnahme bildet auch hier die Klase Mofa (siehe weiter oben)
Zeitpunkt des Beginns der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Fahrschule:

Gleichzeitig mit der Antragstellung kann auch mit der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Fahrschule begonnen werden. Die Theorieprüfung kann bereits drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden. Die Aushändigung des Führerscheines erfolgt jedoch erst am jeweiligen Geburtstag.




Was kann ich gegen Prüfungsangst tun?

"Hy Jürgen ich sage Dir gleich ich bin kein Prüfungsmensch!" So oder ähnlich klingen die Worte eines aufgeregten Fahrschülers vor seiner praktischen Prüfung. Dies ist nur allzu verständlich in dieser Situation, denn die meisten Menschen sind keine Prüfungsmenschen. Was aber tun, wenn die Ängste so groß werden, daß plötzlich nur noch eine große Leere im Kopf ist? Dass man plötzlich Fehler macht, die man sonst noch nie in der Fahrausbildung gemacht hat?
Hier sein an den Spruch eines Fahrlehrers erinnert, der die Situation nur zu treffend beschreibt: "Der Fahrlehrer kennt seinen Fahrschüler sehr genau, aber nicht immer seinen Prüfling!"


Deshalb an dieser Stelle einige Tipps, wie der Druck vor oder während der Prüfung ein wenig vermindert werden kann:

Sie und Ihr Fahrlehrer sollten vor der Prüfungsfahrt davon überzeugt sein, daß Sie es schaffen werden. Eine solide Vorbereitung vor der Prüfung ist das beste Ruhekissen. Sprüche, wie "Wir können es ja mal probieren, vielleicht klappts ja schon." bauen nur zusätzlichen Druck auf und sollten vermieden werden.
Simulieren Sie in den letzten Fahrten Ihrer praktischen Ausbildung eine Prüfungsfahrt und werten Sie diese gemeinsam mit Ihrem Fahrlehrer aus.
Legen Sie ihren Prüfungstermin nicht in Phasen anderer beruflicher oder persönlicher Höhepunkte, wie z.B. andere Prüfungen in Schule oder Beruf, allg. Streßsituationen auch privater Art.
Erzählen Sie nicht überall herum, wann Ihr Prüfungstermin sein wird. Sie schleppen dann nur zusätzlich noch den Erwartungsdruck der Mitwisser mit sich herum. Wenn überhaupt, sprechen Sie nur mit Personen darüber, die Ihnen Mut machen und Sie bestärken können. Leuten, die nur zusätzliche Hektik verbreiten, sollten Sie von Ihrer Prüfung erst erzählen, wenn Sie sie bestanden haben.
Hören Sie nicht auf die Horrorgeschichten von Leuten, die mal durchgefallen sind! Nur wenige werden bereitwillig zugeben, daß ihnen ein grober Fehler unterlaufen ist. Nicht selten wird von bösen Prüfern gesprochen und über deren Wiedererscheinen Angst und Schrecken verbreitet.
Lenken Sie sich am Abend vor Ihrer Prüfung ein wenig ab. Durch vorheriges stundenlanges Studium des Lehrbuches werden Sie nichts Neues mehr entdecken. Sie können alles!
Erscheinen Sie ausgeruht und pünktlich zur Prüfungsfahrt. Nehmen Sie möglichst vorher zum "Warmfahren" noch eine Fahrstunde. So können Sie sich in Ruhe bestens vorbereiten.
Vermeiden Sie die Einnahme von Beruhigungsmitteln. Sie lindern nicht die "Prüfungsangst," sondern verringern nur Ihre Aufmerksamkeit und Konzentration bzw. Ihr Reaktionsvermögen.
Denken Sie immer daran: Prüfer sind keine Götter. Sie wissen, daß Sie noch nicht alles wie ein alter Hase können. Es gibt keine fehlerfreien Prüfungsfahrten! Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche.

Auch eine Psychotherapie könnte bei Prüfungs-(Angst) wirkungsvoll sein.

Keine Angst, kontaktieren Sie mich einfach!

Jürgen Voigt
Heilpraktiker für Psychotherapie

Kontakt unter:



www.psychotherapie-jvoigt.de


Garrel


Fahr - Center - Garrel



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Tel. : 04474 - 93 24 880
Mob.: 0171 125 804 2

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Ihr Fahrschulinhaber Jürgen Voigt

Für weitere Fragen , stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Rufen Sie mich an!







Garrel

eine aufstrebende Gemeinde mit Herz und Verstand stellt sich vor.

Ein Besuch lohnt sich auf jeden Fall. Eine Seite, mit Tipps rund um Garrel!

www.garrel.de


Verkehrstherapie, MPU-Beratung oder Vorbereitung

Sie wollen wieder mobil werden!
Durch kompetente Verkehrstherapie, MPU-Beratung oder Vorbereitung bereiten wir Sie auf Ihre Fahreignungsprüfung vor.


Das VZB (Verkehrstherapeutisches Zentrum und MPU Beratung) hilft Ihnen bis zum Erfolg.

Der perfekte Einstieg ist unser Basis-Seminar. Hier erfahren Sie an einem Tag ( ca. 5-6 Stunden) alles Rund um die MPU.
Besuchen Sie meine Web-Site für mehr Informationen!!!
(Der VGT hat Änderungen vorgeschlagen, zB: MPU ab 1,1 Promille und mehr)

IHR
JÜRGEN VOIGT
Fahrlehrer und Heilpraktiker für Psychotherapie


www.psychotherapie-jvoigt.de


Online Prüfungsfragen

Sie suchen ein Lernsystem, Prüfungsfragen, den amtlichen Fragenkatalog, Testbögen, Fahrtipps oder einem Verkehrsübungsplatz?

Wollen Sie das Einparken üben oder in unserem Fahrschulforum oder im Fahrschul-Chat mit anderen Fahrschülern oder Fahrlehrern diskutieren? Hier gibt es bereits Antworten auf die meisten Fragen.


www.fahrschule.de


Hier, kurz aufgelistet, welche Klassen wir ausbilden






Hier ein paar wichtige Infos, wenn Sie bei uns Ihren Führerschein machen wollen

Beginnen Sie möglichst früh mit den praktischen Fahrstunden, damit sich die Ausbildung nicht zu lange hinzieht.
Nutzen Sie freie Tage und Urlaub zum Fahren, da wir vormittags mehr Zeit für Sie haben.
Wenn Sie Brillenträger sind, so tragen Sie diese bitte auch bei den Fahrstunden und bei der Prüfungsfahrt.

Zur Prüfung, ob theoretisch oder praktisch, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder einen schon vorhandenen Führerschein mit.
Die Laufzeit des Antrages beträgt in der Regel ca. 5 Wochen. Er kann aber erst zum Verkehrsamt weitergeleitet werden, wenn Sie alle Unterlagen, wie Bild, Sehtest, Kopie des Personalausweises und Sofortmaßnahmen abgegeben haben. Besorgen Sie diese so schnell wie möglich!
Pflichtstunden gibt es nicht, jedoch Sonderfahrten. Es sind neben der normalen Ausbildung Überland-, Autobahn- und Dunkelfahrten zu absolvieren.
Bitte bestellen Sie vereinbarte Fahrstunden nur in ganz dringenden Fällen (mind. einen Tag vorher) ab.
Weitere für Sie wichtige Informationen ersehen Sie aus der Preistafel und den allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche im Lehrraum aushängen. Unsere Preise sind incl. Mehrwertsteuer.


VW Golf 6, VW Tiguan, VW Golf Plus Cross, Audi Q3, Suzuki SV 650 N und Yamaha Virago

In unserer Fahrschule stehen Dir modernste und technisch top ausgestattete Fahrzeuge für Deine Fahrstunden zur Verfügung.

Uns ist besonders der Komfort in den Autos sehr wichtig, da Du Dich nicht nur in unseren Fahrschulräumen, sondern auch in sämtlichen Fahrzeugen richtig wohl fühlen sollst!








Klasse A2

Krafträder mit

  • Leistung max. 35 kW

  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg


  • Bemerkung:

    Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur parktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

    Einschluss: AM, A1

    Mindestalter:

    18 Jahre







    Klasse A

    Krafträder mit

  • Hubraum über 50 cm³

  • Bauartbedingte Hörstgeschwindigkeit über 45 km/h


  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15kW

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder

  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h

  • Leistung über 15 kW


  • Bemerkungen:

    Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur parktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

    Einschluss: AM, A1, A2

    Mindestalter:

  • 20 Jahre mit Aufstieg von "A2" auf A

  • 21 Jahre für Trikes

  • 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb







  • Klasse A1

    Krafträder mit

  • Hubraum max. 125cm³

  • Leistung 11 kW

  • Verhältnis Leistung/Gewicht max 0,1 kW/kg


  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h

  • Leistung max. 15 kW


  • Bermerkung:

    Geschwindigkeitsbegrenzung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

    Einschluss: AM

    Mindestalter:

    16 Jahre




    Klasse B

    Kraftfahrzeug - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A - mit

  • Zugelassenes Gesamtgewicht max. 3500 kg

  • Max. 8 Personen außer dem Fahrer


  • Anhängerregelung

  • Anhänger mit zugelassenem Gesamtgewicht max. 750 kg immer erlaubt

  • Anhänger mit zugelassenem Gesamtgewicht über 750 kg erlaubt, wenn zugelassenes Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination max. 3500 kg


  • Bemerkung:

    Wegfall der Bestimmung "zugelassenes Gesamtgewicht des Anhängers max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung
    Einschluss: AM, L

    Mindestalter:

  • 18 Jahre

  • 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)









  • Klasse B96

    Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit

  • Zugelassenes Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg

  • Zugelassenes Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max. 4250kg


  • Bemerkung:

    Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl "96" erteilt.
    Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.

    Mindestalter:

  • 18 Jahre

  • 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (Bf 17)





  • Klasse C1

    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit

  • Zugelassenem Gesamtgewicht über 3500 kg bis max. 7500 kg

  • Max. 8 Personen außer dem Fahrer

  • Anhänger bis 750 kg zugelassenem Gesamtgewicht


  • Bemerkung:

    Vorbesitz: B

    Mindestalter:

    18 Jahre




    Klasse C1E

    Kraftfahrzeug der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • Zugelassenem Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg

  • Zugelassenem Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination max. 12000 kW


  • Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • Zugelassenem Gesamtgewicht des Anhängers über 3500 kg

  • Zugelassener Fahrzeugkombination max. 12000 kg


  • Bemerkung:

    Wegfall der Bestimmung "Zugelassenes Gesamtgewicht Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs"

    Vorbesitz: C1

    Mindestalter:

    18 Jahre





    Klasse C

    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit

  • Zugelassenem Gesamtgewicht über 3500 kg

  • Max. 8 Personen außer dem Fahrer

  • Anhänger bis 750 kg zugelassenem Gesamtgewicht


  • Bemerkung:

    Vorbesitz: B
    Einschluss: C1

    Mindestalter:

  • 21 Jahre

  • 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"








  • Termine für Ferienkurse 2016

    Die Ferienkurse gliedern sich in Komplettkurse für alle Klassen, in denen Theorie und Praxis angeboten wird. Und in Theorie Crash Kurse, in denen ausschließlich die Theorie erworben werden kann.


    Ostern:



    Unser Oster Komplettkurs:

  • 18.03.16 - 07.04.16


  • Theorie Crash Kurse:

  • 18.03.16


  • 26.04.16


  • Sommer:



    Unsere Sommer Komplettkurse:

  • 04.07.16 - 22.07.16


  • 11.07.16 - 29.07.16


  • -----------------------


  • Theorie Crash Kurse:

  • 04.07.16


  • 11.07.16


  • 18.07.16


  • ----------


  • ----------



  • Herbst:



    Unser Herbst Komplettkurs:

  • 30.09.16 - 15.10.16


  • Theorie Crash Kurse:

  • 30.09.16


  • 07.10.16




  • Auf Anfrage legen wir Kurse auch zwischen die abgesteckten Termine! Änderungen behalten wir uns vor!





    Klasse D1

    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A

  • Für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer

  • Länge max. 8 m

  • Mit Anhänger bis 750 kg zugelassenem Gesamtgewicht


  • Bemerkung:

    Vorbesitz: B

    Mindestalter:

  • 21 Jahre

  • 18 Jahre für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung





  • Klasse D1E

    Kraftfahrzeug der Klasse D1 mit Anhänger

  • Zugelassenes Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg


  • Bemerkung:

    Wegfall der Bestimmung "Zugelassenes Gesamtgewicht des Anhängers max. Leermasse des Zugfahrzeugs" und "zugelassenes Gesamtgewicht der Kombination max. 12000 kg"
    Vorbesitz: D1

    Einschluss:
  • BE

  • C1E bei Vorbesitz von C1


  • Mindestalter:

  • 21 Jahre

  • 18 Jahre für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung





  • Klasse D

    Kraftfahrzeuge - ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A

  • Für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer

  • Mit Anhänger bis 750 kg zugelassenem Gesamtgewicht


  • Bemerkung:

    Vorbesitz: B
    Einschluss: D1

    Mindestalter:

    Das Mindestalter ist abhängig von der Tätigkeit und Qualifikation und variiert somit zwischen 18, 20, 21 und 24 Jahren.




    Klasse DE

    Kraftfahrzeug der Klasse D mit Anhänger

  • Zugelassenes Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg

    Bemerkung:

    Vorbesitz: D

    Einschluss:
  • BE, D1E

  • C1E bei Vorbesitz von C1


  • Mindestalter:

    Das Mindestalter ist abhängig von der Tätigkeit und Qualifikation und variiert somit zwischen 18, 20, 21 und 24 Jahren.




    Klasse AM

    Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor

  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor


  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit:


  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren

  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor


  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:


  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren

  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

  • Leermasse max. 350 kg


  • Bemerkung:

    Einschluss: Keine

    Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S

    Mindestalter:

    16 Jahre






    Klasse L

    Zugmaschinen

  • für land- und forstwirtschaftliche Zwecke

  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h

  • Mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden


  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit

  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h

  • Auch mit Anhänger


  • Mindestalter:

    16 Jahre




    Klasse T

    Zugmaschinen
    für land- und forstwirtschaftliche Zwecke

  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 60 km/h

  • Für Fahrer unter 18 Jahren gilt: Bauartbedingte

  • Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h

  • auch mit Anhänger


  • Bemerkung:

    Einschluss AM, L

    Mindestalter:

    16 Jahre







    Ferienfahrschule !!

    Der Führerschein dauert ihnen zu lange? Sie sind viel beschäftigt ? Nutzen sie ab sofort unsere Fahrschule auch in der Ferien oder auch im Urlaub!!..







    ...unsere Geschäftszeiten

    Fahrschule Tabeling:
    - Mozartstraße 1 ,49681 Garrel
    NEU!! NEU!!
    - Bürozeiten und Unterricht
    Nur noch im Fahr-Center-Garrel,
    jeden Dienstag und Donnerstag

    Unterricht:
    nur im Fahr-Center- Garrel,
    jeden Dienstag und Donnerstag

    Fahr-Center-Garrel:
    - Allerstraße 5 , 49681 Garrel,

    Bürozeiten: NEU!! NEU!!
    - Dienstag und Donnerstag von 18:00 - 21:00 Uhr

    Unterricht: Neu!! NEU!!
    - Dienstag und Donnerstag 19:30 - 21:00 Uhr

    Erreichbar unter:
    - Mobil :
    0171 / 125 804 2
    - Büro :
    04474 / 9324880 - Fahr-Center-Garrel








    Wir garantieren für...
    ...professionelle Ausbildung, großes Engagement,
    individuelle Betreuung und Erfolg!






    Wir freuen uns, dass Du dir die Zeit genommen hast, unsere homepage zu besuchen.
    Auf diesen Seiten möchten wir Dir ein wenig unsere Fahrschulen in Garrel und Friesoythe vorstellen.

    Wenn Du Fragen hast, so stehen wir Dir gerne jederzeit zur Verfügung
    Weiterhin viel Spaß in den unendlichen Weiten des WWW wünscht:

    Jürgen Voigt und Team



    NEU

    Wir helfen bei Medizinisch-Psychologischer Untersuchung! (MPU) Sprechen Sie uns an!







    Im Büro:





    Fahr-Center-Garrel:


    Meike Voigt


    Fahrschule-Tabeling:


    Brigitte Tabeling










    Unsere Fahrlehrer:



    Norbert







    Impressum


    Firmeninhaber: Jürgen Voigt

    Firmenname:
    Fahr-Center-Garrel
    Allerstraße 5
    49681 Garrel
    Tel.: 04474 - 93 24 880

    Fahr-Center-Garrel.de

    Umsatzsteuer-ID: DE 56/145/05454
    Geschäftsführer: Jürgen Voigt

    Haftungshinweis

    Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Die Nutzung von Links, die zu Seiten außerhalb von fahrschule-voigt.de führen, erfolgt auf eigene Verantwortung der Nutzer. Alle Angaben, Daten sind nach bestem Wissen erstellt worden, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Maßgeblich sind die Informationen der jeweiligen Vertragsbestätigung im Einzelfall.

    Inhaltlich verantwortlich gemäß § 10 Absatz 3 MDStV
    Jürgen Voigt

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    Unterrichtszeiten









    Gabelstaplerlehrgänge 2016

    Gabelstaplerlehrgänge inklusive theoretische und praktische Prüfung auf Anfrage!

    Ausbildungskosten: 95€




    Termine für LKW-Weiterbildungen 2016

    Berufskraftfahrerweiterbildungen finden

    regelmäßig 2x im Monat

    statt!


    Kosten: Pro Modul 95€




    Änderungen behalten wir uns wie immer vor!





    Fahr-Center-Garrel

    UNTERRICHT:
    DIENSTAG und DONNERSTAG VON 19:30 BIS 21:00
    (Abweichende Zeiten sind nach Absprache möglich)
    (ZB: BEI WUNSCH NACH EINZELUNTERRICHTEN ODER ANDEREN WICHTIGEN ANLÄSSEN )
    FRAGEN SIE UNS EINFACH!!!!

    BÜROZEITEN:
    DIENSTAG UND DONNERSTAG VON 18.00 BIS 21:00

    ANMELDUNGEN:
    IN UNSEREN BÜROZEITEN.
    ODER JEDERZEIT NACH ABSPRACHE.
    TEL: 0171 125 804 2 ODER 04474-93 248 80





    Fahrschule Tabeling

    NEU!! KENE BÜROZEITEN U. KEIN UNTERRICHT: NEU!!

    BÜROZEITEN:
    NUR NOCH IM FAHR-CENTER-GARREL,
    (JEDEN DIENSTAG UND DONNERSTAG),
    ODER NACH ABSPRACHE!!!

    !! ANMELDUNGEN !!
    JEDER ZEIT NACH ABSPRACHE ODER IN UNSEREN BÜROZEITEN!!

    NEU! NEU! NEU! NEU! NEU!

    UNTERRICHT:
    DIENSTAG und DONNERSTAG
    19:30 BIS 21:00 IM FAHR-CENTER-GARREL, ALLERSTRASSE 5, 49681 GARREL





    Mofakurse 2016

    Neu! Neu! Neu!

    Die Mofakurse liegen parallel zu den Ferienkursen, können aber auf Anfrage
    auch stets angepasst werden.


    Das Erlangen der Mofaprüfbescheinigung ist in 3 Tagen möglich !












    Klasse BE

    Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • Zugelassenem Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg

    Bemerkung

    Vorbesitz der Klasse B
    Keine theoretische-, aber praktische Prüfung erforderlich

    Mindestalter:

  • 18 Jahre

  • 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)





  • Klasse CE

    Kraftfahrzeug der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • Zugelassenem Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg


  • Bemerkung:

    Vorbesitz der Klasse C

    Einschluss:
  • BE, C1E, T

  • D1E bei Vorbesitz D1

  • DE bei Vorbesitz von D


  • Mindestalter:

  • 21 Jahre

  • 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"






  • Datenschutz