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Hier, kurz aufgelistet, welche Klassen wir ausbilden





Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor

  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor


  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit:


  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren

  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor


  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:


  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren

  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

  • Leermasse max. 350 kg


  • Bemerkung:

    Einschluss: Keine

    Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S

    Mindestalter:

    16 Jahre





    Klasse A1

    Krafträder mit

  • Hubraum max. 125cm³

  • Leistung 11 kW

  • Verhältnis Leistung/Gewicht max 0,1 kW/kg


  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h

  • Leistung max. 15 kW


  • Bermerkung:

    Geschwindigkeitsbegrenzung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

    Einschluss: AM

    Mindestalter:

    16 Jahre



    Klasse A2

    Krafträder mit

  • Leistung max. 35 kW

  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg


  • Bemerkung:

    Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur parktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

    Einschluss: AM, A1

    Mindestalter:

    18 Jahre






    Klasse A

    Krafträder mit

  • Hubraum über 50 cm³

  • Bauartbedingte Hörstgeschwindigkeit über 45 km/h


  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15kW

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder

  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h

  • Leistung über 15 kW


  • Bemerkungen:

    Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur parktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

    Einschluss: AM, A1, A2

    Mindestalter:

  • 20 Jahre mit Aufstieg von "A2" auf A

  • 21 Jahre für Trikes

  • 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb






  • Klasse B

    Kraftfahrzeug - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A - mit

  • Zugelassenes Gesamtgewicht max. 3500 kg

  • Max. 8 Personen außer dem Fahrer


  • Anhängerregelung

  • Anhänger mit zugelassenem Gesamtgewicht max. 750 kg immer erlaubt

  • Anhänger mit zugelassenem Gesamtgewicht über 750 kg erlaubt, wenn zugelassenes Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination max. 3500 kg


  • Bemerkung:

    Wegfall der Bestimmung "zugelassenes Gesamtgewicht des Anhängers max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung
    Einschluss: AM, L

    Mindestalter:

  • 18 Jahre

  • 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)








  • Klasse B96

    Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit

  • Zugelassenes Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg

  • Zugelassenes Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max. 4250kg


  • Bemerkung:

    Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl "96" erteilt.
    Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.

    Mindestalter:

  • 18 Jahre

  • 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (Bf 17)




  • Klasse BE

    Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • Zugelassenem Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg

    Bemerkung

    Vorbesitz der Klasse B
    Keine theoretische-, aber praktische Prüfung erforderlich

    Mindestalter:

  • 18 Jahre

  • 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)




  • Klasse C1

    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit

  • Zugelassenem Gesamtgewicht über 3500 kg bis max. 7500 kg

  • Max. 8 Personen außer dem Fahrer

  • Anhänger bis 750 kg zugelassenem Gesamtgewicht


  • Bemerkung:

    Vorbesitz: B

    Mindestalter:

    18 Jahre



    Klasse C1E

    Kraftfahrzeug der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • Zugelassenem Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg

  • Zugelassenem Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination max. 12000 kW


  • Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • Zugelassenem Gesamtgewicht des Anhängers über 3500 kg

  • Zugelassener Fahrzeugkombination max. 12000 kg


  • Bemerkung:

    Wegfall der Bestimmung "Zugelassenes Gesamtgewicht Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs"

    Vorbesitz: C1

    Mindestalter:

    18 Jahre




    Klasse C

    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit

  • Zugelassenem Gesamtgewicht über 3500 kg

  • Max. 8 Personen außer dem Fahrer

  • Anhänger bis 750 kg zugelassenem Gesamtgewicht


  • Bemerkung:

    Vorbesitz: B
    Einschluss: C1

    Mindestalter:

  • 21 Jahre

  • 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"







  • Klasse CE

    Kraftfahrzeug der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • Zugelassenem Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg


  • Bemerkung:

    Vorbesitz der Klasse C

    Einschluss:
  • BE, C1E, T

  • D1E bei Vorbesitz D1

  • DE bei Vorbesitz von D


  • Mindestalter:

  • 21 Jahre

  • 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"




  • Klasse D1

    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A

  • Für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer

  • Länge max. 8 m

  • Mit Anhänger bis 750 kg zugelassenem Gesamtgewicht


  • Bemerkung:

    Vorbesitz: B

    Mindestalter:

  • 21 Jahre

  • 18 Jahre für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung




  • Klasse D1E

    Kraftfahrzeug der Klasse D1 mit Anhänger

  • Zugelassenes Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg


  • Bemerkung:

    Wegfall der Bestimmung "Zugelassenes Gesamtgewicht des Anhängers max. Leermasse des Zugfahrzeugs" und "zugelassenes Gesamtgewicht der Kombination max. 12000 kg"
    Vorbesitz: D1

    Einschluss:
  • BE

  • C1E bei Vorbesitz von C1


  • Mindestalter:

  • 21 Jahre

  • 18 Jahre für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung




  • Klasse D

    Kraftfahrzeuge - ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A

  • Für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer

  • Mit Anhänger bis 750 kg zugelassenem Gesamtgewicht


  • Bemerkung:

    Vorbesitz: B
    Einschluss: D1

    Mindestalter:

    Das Mindestalter ist abhängig von der Tätigkeit und Qualifikation und variiert somit zwischen 18, 20, 21 und 24 Jahren.



    Klasse DE

    Kraftfahrzeug der Klasse D mit Anhänger

  • Zugelassenes Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg

    Bemerkung:

    Vorbesitz: D

    Einschluss:
  • BE, D1E

  • C1E bei Vorbesitz von C1


  • Mindestalter:

    Das Mindestalter ist abhängig von der Tätigkeit und Qualifikation und variiert somit zwischen 18, 20, 21 und 24 Jahren.



    Klasse L

    Zugmaschinen

  • für land- und forstwirtschaftliche Zwecke

  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h

  • Mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden


  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit

  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h

  • Auch mit Anhänger


  • Mindestalter:

    16 Jahre



    Klasse T

    Zugmaschinen
    für land- und forstwirtschaftliche Zwecke

  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 60 km/h

  • Für Fahrer unter 18 Jahren gilt: Bauartbedingte

  • Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h

  • auch mit Anhänger


  • Bemerkung:

    Einschluss AM, L

    Mindestalter:

    16 Jahre








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